Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verändert den Arbeitsmarkt
- info2607631
- vor 23 Minuten
- 2 Min. Lesezeit
Als regionale Personalberaterin ist es mir wichtig aktuelle gesetzliche Änderungen und Neuerungen im Blick zu behalten. Besondere interessant finde ich die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Die Richtline soll mehr Fairness und Gleichbehandlung im Berufsleben schaffen. Auch wenn sie erst bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollten Unternehmen sich jetzt vorbereiten.⏳

💬 Mehr Transparenz vor der Bewerbung
Arbeitgeber müssen künftig das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne bereits in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch offenlegen. Die Frage nach dem früheren Gehalt von Bewerbern ist verboten – ein wichtiger Schritt gegen bestehende Ungleichheiten. 🚫💰
🧾 Auskunftsrecht für Beschäftigte
Beschäftigte erhalten ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht: Sie dürfen Informationen über ihr eigenes Gehalt und das Durchschnittsentgelt von Kollegen mit gleichwertiger Tätigkeit (nach Geschlecht aufgeschlüsselt) verlangen.
📌 Voraussetzung: Es gibt mindestens sechs Kollegen in dieser Vergleichsgruppe (§ 12 Abs. 3 EntgTranspG). Ist diese Größe nicht erreicht, entfällt der Anspruch. Unternehmen müssen diese Auskunft schriftlich und innerhalb von zwei Monaten bereitstellen – und jährlich über dieses Recht informieren. 🗓️📄
📊 Berichtspflicht und Kontrolle
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten:
🏢 Ab 250 MA: jährlich (ab 2027)
🏢 150–249 MA: alle 3 Jahre (ab 2027)
🏢 100–149 MA: alle 3 Jahre (ab 2031)
Bei Lohnunterschieden über 5 %, die nicht objektiv erklärbar sind, ist eine gemeinsame Überprüfung mit der Arbeitnehmervertretung vorgeschrieben. ⚖️
⚠️ Konsequenzen bei Verstößen
Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung – inklusive Nachzahlungen, Boni oder Sachleistungen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Zudem sind Sanktionen wie Geldstrafen sowie Sammelklagen vorgesehen. 💼💶
✅ Fazit
Die Richtlinie ist ein Meilenstein für mehr Gerechtigkeit. Ich empfehle allen Unternehmen frühzeitig zu handeln, denn das stärkt nicht nur das Vertrauen der Mitarbeitenden – sondern ebnet den Weg für eine gerechtere Arbeitswelt. 🌍
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Du benötigst Unterstützung bei der Besetzung offener Vakanzen?
Kontaktiere uns direkt und profitiere von unserem qualitätsorientierten Recruiting-Ansatz.




Kommentare