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Ab Juni 2025 wird’s ernst: Ist dein Recruiting wirklich barrierefrei?

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  • vor 3 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, digitale Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Für Unternehmen bedeutet das: Webseiten, Karriereseiten, Bewerbungsformulare und Apps müssen barrierefrei gestaltet sein. 

Zweiteilige Infografik von „BonaVis Personalberatung“ zum Thema Barrierefreiheit im Web. Linke Seite zeigt in sechs Schritten einen „Step-by-Step“-Prozess zur Barrierefreiheit:  Analyse & Bestandsaufnahme,  Anforderungen definieren,  Design anpassen,  Technische Umsetzung,  Testing,  Schulung & Wartung.  Rechte Seite listet passende Tools zu jedem Schritt auf:  Analysetools wie WAVE,  Richtlinien wie WCAG 2.1 und BITV-Test,  Design-Tools wie Color Contrast Analyzer,  Techniktools wie Screenreader, ARIA-Validatoren,  Testtools wie axe, WAVE, Lighthouse,  Schulungs- & Wartungstools wie Deque University und WAI-Tutorials.  Ziel der Grafik: Schrittweise Anleitung und passende Werkzeuge zur Umsetzung barrierefreier Webseiten.

Was steckt hinter dem BFSG? 

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass alle Nutzer, auch Menschen mit Seh-, Hör- oder Motorik-Einschränkungen, diese problemlos bedienen können. Besonders wichtig im Recruiting: Barrierefreie Karriereseiten und Bewerbungsformulare. 


Vier zentrale Anforderungen 

  1. Wahrnehmbarkeit:  Inhalte müssen für alle erfassbar sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und ausreichende Farbkontraste. 

  2. Bedienbarkeit:  Webseiten müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein, ohne blinkende Elemente und mit ausreichend Zeit für Eingaben. 

  3. Verständlichkeit:  Klare, einfache Sprache und konsistente Navigation sowie hilfreiche Fehlermeldungen sind Pflicht. 

  4. Robustheit:  Technische Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Assistenzsystemen, Nutzung standardkonformer HTML- und ARIA-Tags. 


Bußgelder und Folgen 

Unternehmen, die das BFSG nicht umsetzen, riskieren Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zunächst gibt es eine Nachbesserungsfrist, danach können Zwangsmaßnahmen folgen. Auch Verbraucher und Verbände können Verstöße melden. 

 

Wer ist betroffen? 

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, etwa: 

  • Karriereseiten, Online-Shops, Apps 

  • Computer, Smartphones, Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals 

  • Online-Banking, Telekommunikationsdienste, Ticketbuchungen 

Ausnahmen gibt es nur für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Umsatz, sofern keine digitalen Produkte angeboten werden. 


Was heißt das für dein Recruiting? 

  • Bewerbungsformulare müssen barrierefrei sein und Screenreader unterstützen. 

  • Recruiting-Videos brauchen Untertitel und Audiodeskription. 

  • Navigation muss klar, einfach und komplett per Tastatur bedienbar sein. 


Fazit 

Barrierefreiheit im Recruiting ist keine Bürde, sondern eine echte Chance: Sie eröffnet Zugang zu mehr Talenten, stärkt deine Arbeitgebermarke und macht dein Unternehmen fit für die Zukunft. Wer jetzt handelt, sichert sich klare Vorteile – und vermeidet hohe Strafen. 

Wie inklusiv ist dein Recruiting heute schon – und was möchtest du verbessern? 


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.



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